§1 Allgemeines
a. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem/der Auftraggeber*in und Dominik und Sophia abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Dominik und Sophia von der Erfüllung abgeschlossener Verträge
b. Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der/die Veranstalter*in, die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
a. Alle von Dominik und Sophia erstellten Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart stets freibleibend und unverbindlich.
b. Der/Die Auftraggeber*in hat die Möglichkeit, einen Termin (Datum und Uhrzeitangabe) unverbindlich für 14 Tage zu reservieren. Erfolgt in dieser Zeit keine feste Buchung, so verfällt die Reservierung. Längere Reservierungen sind in Absprache mit Dominik und Sophia im Einzelfall möglich.
c. Eine Buchung erfolgt über eine schriftliche Zusage des Auftraggebers/der Auftraggeberin und die damit verbundene Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dominik und Sophia.
d. Eine Buchung ist ohne Unterschrift des Auftraggebers/der Auftraggeberin und ausschließlich durch die schriftliche Zusage sowie die schriftliche Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig.
e. Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Vertragspartner.
§3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a. Der/die Auftraggeber*in kann die Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Email Zeitstempel). Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist.
b. Wird die Veranstaltung nachträglich durch den/die Auftraggeber*in abgesagt oder die Buchung von Dominik und Sophia nach Ablauf der 14 Tage vom/von der Auftraggeber*in widerrufen, so verpflichtet sich der/die Auftraggeber*in, Storno-Gebühren zu entrichten.
Diese setzen sich zusammen aus einem Anteil der Gesamtgage der gebuchten Module und bereits angefallene Ausgaben. Fahrtkosten werden nicht angerechnet.
Die Höhe der Stornierungsgebühren beträgt:
1) Bei Absage des Auftraggebers/der Auftraggeberin mindestens 8 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung: 15% der Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben
2) Bei Absage des Auftraggebers/der Auftraggeberin bis 8 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung: 30% der Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben, die Dominik und Sophia für die Veranstaltung bereits einrichten mussten.
3) Bei Absage des Auftraggebers/der Auftraggeberin bis 6 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung: 50% der Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben, die Dominik und Sophia für die Veranstaltung bereits entrichten mussten.
4) Bei Absage des Auftraggebers/der Auftraggeberin bis drei Wochen vor der gebuchten Veranstaltung: 75% der Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben, die Dominik und Sophia für die Veranstaltung bereits entrichten mussten.
5) Bei Absage des Auftraggebers/der Auftraggeberin bis eine Woche vor der Veranstaltung: 100% der Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben, die Dominik und Sophia für die Veranstaltung bereits entrichten mussten.
c. Muss eine Veranstaltung durch den/die Auftraggeber*in nachträglich terminlich verschoben werden, so ist zu prüfen, ob Dominik und Sophia diesen Termin wahrnehmen können. Ist dies der Fall, entfallen die Stornierungsgebühren. Das terminliche Verschieben muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
d. Bei einer Absage der geplanten Veranstaltung durch den/die Auftraggeber*in aus schwerwiegenden, privaten Gründen (Todesfall, Unfall, bescheinigte Krankheit) entfallen die Stornierungsgebühren.
e. Im Falle unvorhersehbarer Krankheit von Dominik und Sophia hat der/die Auftraggeber*n keinen Ersatzanspruch oder Schadensersatzansprüche gegenüber Dominik und Sophia. Dominik und Sophia würden sich um einen Ersatz bemühen, können diesen jedoch nicht garantieren.
§4 Gage, Fahrtkosten und Anfahrt
a. Die Zahlung der Gage erfolgt bar vor oder im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung durch den/die Auftraggeber*in oder dessen Vertrauensperson stellvertretend in einem Umschlag. Im Austausch gibt es von Dominik und Sophia eine Quittung.
b. Die Anfahrtskosten sind von dem/der Kunden/Kundin zu bezahlen. Die Kosten pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt werden einzeln betrachtet) betragen 0,50€. Sie beinhalten die Wegzeitkosten und Kraftfahrzeugkosten. Die Fahrtkosten werden vom Startort Eggestraße 87 in 33332 Gütersloh berechnet.
c. Eine Rechnung über alle anfallenden Kosten wird dem/der Auftraggeber*in spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zugestellt.
d. Der/Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Dominik und Sophia eine genaue Adresse des Veranstaltungsortes mitzuteilen und gegebenenfalls auf Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
e. Sind dem/der Auftraggeber*in Straßensperrungen, Verkehrsbehinderungen oder ähnliches bekannt, sollen diese Informationen an Dominik und Sophia weitergegeben werden.
f. Sofern keine Parkmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung des Veranstaltungsortes vorhanden sind, ist Dominik und Sophia rechtzeitig darüber zu informieren.
g. Dominik und Sophia sind frei in der Entscheidung, einen "Kurzfristigkeitszuschlag" in Höhe von 100€ anzurechnen, falls der Vertragsabschluss lediglich 3 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgt.
§5 Liederauswahl
a. Gewählt werden kann aus allen Songs, von denen durch Dominik und Sophia Noten oder ein Instrumental-Playback legal beschaffen werden können und deren Anschaffungskosten pro Veranstaltung unter 5€ liegen. Bei höheren Anschaffungskosten werden diese gesondert an den/die Auftraggeber*in weiter berechnet oder der/die Auftraggeber*in kann sich für einen anderen Song entscheiden.
b. Dominik und Sophia behält sich vor, gewählte Songs in der für Sie passenden Tonart darzubieten. Eine Pflicht hinsichtlich Originaltonhöhe von Seiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin ist nicht gewährleistet.
c. Die Liederauswahl ist grundlegend bedingt frei wählbar und muss im Einzelfall geprüft werden. Dominik und Sophia darf jederzeit einen gewünschten Song ablehnen.
d. Die endgültige Liederauswahl und Liedreihenfolge muss 4 Monate vor der Veranstaltung an Dominik und Sophia übermittelt werden. Erfolgt die Auswahl später, so kann nur noch auf das bereits vorhandene Repertoire zugegriffen werden. Ausnahmen und spätere Änderungen sind nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung von Dominik und Sophia umsetzbar.
§6 Spielzeit und Anwesenheitszeit
a. Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Eine Änderung des Startzeitpunktes hat zur Folge, dass der bestehende Vertrag mit Dominik und Sophia nicht eingehalten werden kann, sofern Dominik und Sophia nachfolgende Termine jeglicher Form haben. Stornierungsgebühren gemäß §3 werden fällig.
b. Dominik und Sophia sorgen selbst für den Auf- und Abbau des notwendigen Equipments und für einen Soundcheck. Deshalb sind Dominik und Sophia bereits 1,5 Stunden vor dem übermittelten Startzeitpunkt am Veranstaltungsort.
c. Für jegliche Art von Trauungen, Taufen und Beerdigungen beträgt die maximale Dauer, in der Dominik und Sophia zur Verfügung stehen, sofern nicht anders festgelegt, 3 Stunden. Sollte es durch Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu einer Überschreitung dieser 3 Stunden kommen und Dominik und Sophia einen Anschlusstermin jeglicher Form haben, sind Dominik und Sophia von jeglicher Pflicht befreit. Der Abbau des Equipments kann noch während der Veranstaltung erfolgen, ausstehende Lieder können dann nicht mehr gespielt werden.
d. Bei längeren Veranstaltungen, die mit einer Stundenpauschale berechnet werden, beinhaltet die Stundenberechnung Erholungspausen für Dominik und Sophia von maximal 15 Minuten pro Stunde.
§7 Technik
a. In kleinen Kirchen oder am Standesamt kann ein Auftritt ohne Technik erfolgen. Dies ist mit Dominik und Sophia frühzeitig abzusprechen.
b. Die Technik für Kirchen, kleine Säle (bis 100 Personen) und Außenveranstaltungen (bis 100 Personen) wird von Dominik und Sophia gestellt.
c. Ist ein Auftritt von Dominik und Sophia auf größeren Veranstaltungen gewünscht, so bedarf die Beschaffung von geeignetem Equipment gesonderter Absprache. Das notwendige Equipment muss ggf. vom/von der Auftraggeber*in gestellt oder von Dominik und Sophia auf Kosten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin geliehen werden.
d. Sollten Sonderkosten für Technik anfallen, so wird der/die Auftraggeber*in rechtzeitig informiert.
e. Dominik und Sophia können ausschließlich die notwendige Technik für ihren eigenen Auftritt stellen. Sollte eine externe Person (zum Beispiel Redner) ein Mikrofon benötigen, so ist dies frühzeitig bei Dominik und Sophia anzumelden. Es können hierfür zusätzliche Kosten nach dem Ermessen von Dominik und Sophia anfallen.
f. Eine Stromversorgung, die nicht weiter als 15 Meter von dem Ort, an dem sich Dominik und Sophia platzieren sollen, entfernt liegt, muss vorhanden sein bzw. ist vom/von der Auftraggeber*in zu stellen.
g. Es ist zwingend notwendig, dass sich der/die Auftraggeber*in bei Auftritten in der Kirche darüber informiert, ob an der Stelle, an der sich Dominik und Sophia positionieren sollen, eine Steckdose vorhanden ist. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass der Strom 1,5 Stunden vor der Trauung eingeschaltet ist.
h. Für die ggf. entstehenden Stromkosten muss der/die Auftraggeber*in aufkommen.
i. Bei Außenveranstaltungen muss der/die Auftraggeber*in dafür sorgen, dass ein geeigneter Unterstand (z.B. Pavillon) für Dominik und Sophia zur Verfügung steht, der sowohl vor Regen schützt als auch Schatten spendet.
§8 Gesonderte und Geänderte Vertragsinhalte
a. Sondervereinbarungen können sowohl mündlich als auch schriftlich (per E-Mail, Whatsapp etc.) festgelegt werden.
b. Kurzfristige Änderungen (z.B. Liederwechsel) sind jederzeit machbar, bedürfen jedoch der Zustimmung von Dominik und Sophia.